Geld, Frucht, Federvieh und andere Gefälle ...

 

Interessantes aus einem alten Salbuch des Marktfleckens Kirberg im Taunus

 

Vor mir liegt ein altes vergilbtes Dokument. Viele Blätter sind es, handschriftlich geschrieben und reichlich mit Schnörkeln verziert, wie es dazumal Sitte war. Es handelt sich hier um ein sogenanntes Salbuch, Saalbuch oder auch Sahlbuch. Wahrscheinlich kommt das heute kaum noch bekannte Wort von dem lateinischen Worte Saluhube oder Selhube her, was gewöhnlich das beste Land einer Gemarkung bedeutete, daher auch die Bezeichnung "salisches Land". In unserem Nassauer Land gibt es verschiedene derartige Bücher, so z.B. von dem alten Marktflecken Kirberg und der Stadt Königstein. Das Original des Kirberger Salbuches liegt im Landesarchiv Wiesbaden, während sich eine Abschrift davon auf dem Bürgermeisteramt Kirberg befindet. Geschrieben wurde dieses Salbuch um das Jahr 1697 und umfaßt 164 Seiten, auf denen in etwa 90 einzelnen Berichten alles das aufgeschrieben ist, was sich auf die Gesamtgemarkung und ihre Bewohner bezieht. Es heißt da u.a. über den Inhalt: "Beschreibung aller derer in dem gemeinschaftlichen Amte Kirberg habende Hoheiten, Obrigkeiten und Gerechtigkeite, wie auch darin fallenden Geld, Frucht, Zinsen, Federvieh und andere Gefälle samt Güter und Wiesen und Gärten, Waldungen und deren Märkteordnung, Freibrief, Ausgänge, Viehtrift und dergleichen geist- und weltliche Sachen, welches auf bittliches Begehren eines ehrbaren Gerichts von mir, Bernhardo Christiano Habeln, aufgeschrieben ist." In dem Freibrief von 1671 steht zulesen, daß Kirberg "etwas mehr privilegiert" sei, da im Notfall bei Kriegszeiten die gesamten Dörfer die Wacht im Flecken halten müssen; hingegen haben auch die Dörfer, wenn ihr Aufenthaltsort beschossen wird, mit Weib und Kind, Hab und Gut, das Recht, sich in dem Flecken aufzuhalten. Wenn zu einem "nötigen Kriege einige Leute ausgezogen werden müßten, dann ist der Flecken davon frei und seiner Leibeigenschaft unterworfen, sondern die Bürger mögen dahin ziehen, wohin sie wollen". Sollten einmal die "Herrschaften aufgeteilt werden, so werden sie zu gleichen Teilen geteilt, doch ohne die Präjudic eines Juden", die also scheinbar damals auch schon im Trüben fischen wollten. Vom sogenannten Blutzehnten war die Gemeinde ebenfalls befreit, d.h. vom jungen Vieh, aber von allen Gänsen, Schafen und Schweinen wird von jedem Untertan das zehnte Stück abgeholt, worüber ein "ordentliches Register" zu führen ist. Weiterhin wird davon berichtet, wie bei Huldigungen eines neuen Fürsten verfahren werden soll. Die Juden mußten pro Kopf 8 Gulden Schutzgeld entrichten. "Die Juden einzunehmen hat sich kein Bürgermeister zu bemächtigen, sondern wo sich einer anmelden würde, ist fördersamst sein Lebenswandel und ob er das Vermögen Quantum besitze, genau zu erkundigen und so dann mit seinem Gesuch an die Regierung oder gar abzuweilen." Es sei sogar zu erwägen, ob es nicht ratsam sei, das Judenschutzgeld auf einen Taler zu erhöhen, wer dazu sich nicht verstehen wollte, sei aus dem Lande zu verweisen. Solcher und ähnlicher Angelegenheiten werden ausführlich berichtet. Ein ähnliches Salbuch besitzt Königstein, dessen Original in Würzburg liegt und ebenso reichhaltige Auskunft gibt über die dortigen Verhältnisse frühere Jahrhunderte.