Geld, Frucht, Federvieh und andere Gefälle ...
Interessantes aus einem alten Salbuch des Marktfleckens Kirberg im Taunus
Vor
mir liegt ein altes vergilbtes Dokument. Viele Blätter sind es, handschriftlich
geschrieben und reichlich mit Schnörkeln verziert, wie es dazumal Sitte war. Es
handelt sich hier um ein sogenanntes Salbuch, Saalbuch oder auch Sahlbuch.
Wahrscheinlich kommt das heute kaum noch bekannte Wort von dem lateinischen
Worte Saluhube oder Selhube her, was gewöhnlich das beste Land einer Gemarkung
bedeutete, daher auch die Bezeichnung "salisches Land". In unserem Nassauer Land
gibt es verschiedene derartige Bücher, so z.B. von dem alten Marktflecken
Kirberg und der Stadt Königstein. Das Original des Kirberger Salbuches liegt im
Landesarchiv Wiesbaden, während sich eine Abschrift davon auf dem
Bürgermeisteramt Kirberg befindet. Geschrieben wurde dieses Salbuch um das Jahr
1697 und umfaßt 164 Seiten, auf denen in etwa 90 einzelnen Berichten alles das
aufgeschrieben ist, was sich auf die Gesamtgemarkung und ihre Bewohner bezieht.
Es heißt da u.a. über den Inhalt: "Beschreibung aller derer in dem
gemeinschaftlichen Amte Kirberg habende Hoheiten, Obrigkeiten und Gerechtigkeite,
wie auch darin fallenden Geld, Frucht, Zinsen, Federvieh und andere Gefälle samt
Güter und Wiesen und Gärten, Waldungen und deren Märkteordnung, Freibrief,
Ausgänge, Viehtrift und dergleichen geist- und weltliche Sachen, welches auf
bittliches Begehren eines ehrbaren Gerichts von mir, Bernhardo Christiano Habeln,
aufgeschrieben ist." In dem Freibrief von 1671 steht zulesen, daß Kirberg "etwas
mehr privilegiert" sei, da im Notfall bei Kriegszeiten die gesamten Dörfer die
Wacht im Flecken halten müssen; hingegen haben auch die Dörfer, wenn ihr
Aufenthaltsort beschossen wird, mit Weib und Kind, Hab und Gut, das Recht, sich
in dem Flecken aufzuhalten. Wenn zu einem "nötigen Kriege einige Leute
ausgezogen werden müßten, dann ist der Flecken davon frei und seiner
Leibeigenschaft unterworfen, sondern die Bürger mögen dahin ziehen, wohin sie
wollen". Sollten einmal die "Herrschaften aufgeteilt werden, so werden sie zu
gleichen Teilen geteilt, doch ohne die Präjudic eines Juden", die also scheinbar
damals auch schon im Trüben fischen wollten. Vom sogenannten Blutzehnten war die
Gemeinde ebenfalls befreit, d.h. vom jungen Vieh, aber von allen Gänsen, Schafen
und Schweinen wird von jedem Untertan das zehnte Stück abgeholt, worüber ein
"ordentliches Register" zu führen ist. Weiterhin wird davon berichtet, wie bei
Huldigungen eines neuen Fürsten verfahren werden soll. Die Juden mußten pro Kopf
8 Gulden Schutzgeld entrichten. "Die Juden einzunehmen hat sich kein
Bürgermeister zu bemächtigen, sondern wo sich einer anmelden würde, ist
fördersamst sein Lebenswandel und ob er das Vermögen Quantum besitze, genau zu
erkundigen und so dann mit seinem Gesuch an die Regierung oder gar abzuweilen."
Es sei sogar zu erwägen, ob es nicht ratsam sei, das Judenschutzgeld auf einen
Taler zu erhöhen, wer dazu sich nicht verstehen wollte, sei aus dem Lande zu
verweisen. Solcher und ähnlicher Angelegenheiten werden ausführlich berichtet.
Ein ähnliches Salbuch besitzt Königstein, dessen Original in Würzburg liegt und
ebenso reichhaltige Auskunft gibt über die dortigen Verhältnisse frühere
Jahrhunderte.